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DGUV Vorschrift 2 in der neuen Fassung: Was für Betriebe bis 20 und über 20 Beschäftigte gilt

Illustration: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt betreuen gemeinsam einen Betrieb nach DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt ein Betrieb braucht. Die neue Fassung hebt die Grenze für Kleinbetriebe von 10 auf 20 Beschäftigte an und erlaubt erstmals, einen Teil der Betreuung digital zu erbringen.

Für die meisten Betriebe ändern sich damit zwei Dinge: in welche Kategorie sie fallen und wie die Betreuungsstunden erbracht werden dürfen. Die Einsatzzeiten je Beschäftigtem sind gleich geblieben. Weiter unten stehen ein Rechenbeispiel für einen Betrieb mit 35 Beschäftigten und eine Checkliste zum Herunterladen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung aus besonderem Anlass, ohne feste Stundenzahl.
  • Bei mehr als 20 Beschäftigten gilt Anlage 2: feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem und Jahr, gestaffelt nach drei Betreuungsgruppen.
  • Bis zu ein Drittel der Betreuung darf digital laufen, sobald die Fachkraft den Betrieb aus einer Erstbegehung kennt.
  • Wann die neue Fassung gilt, legt Ihr Unfallversicherungsträger fest. Jeder Träger hat sein eigenes Datum.

Gilt die neue Fassung bei Ihnen schon?

Das hängt von Ihrem Unfallversicherungsträger ab, für die meisten Betriebe ist das die Berufsgenossenschaft. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen Mustertext in der Fassung vom 29. November 2024 beschlossen. Jeder Träger setzt ihn einzeln in Kraft, und zwar am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung (§ 8 des Mustertexts).

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat am 1. April 2025 den Anfang gemacht.

Die BG BAU schließt zum 1. Januar 2027 ab und ändert dafür zugleich ihre Satzung.

UnfallversicherungsträgerNeue Fassung gilt ab
BGHM (Holz und Metall)1. April 2025
BGHW (Handel und Warenlogistik)1. Juli 2025
BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)1. Oktober 2025
VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)1. Dezember 2025
BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe), BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie), BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation), UVB (Unfallversicherung Bund und Bahn)1. Januar 2026
BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)1. Juni 2026
BG BAU (Bauwirtschaft)1. Januar 2027

Sobald die neue Fassung gilt, ist die alte beim selben Träger außer Kraft. Das ist meist die Fassung von 2011, bei der BGHM die vom 1. Januar 2012 (§ 8 des Mustertexts). Einige Träger räumen zusätzlich Übergangsfristen ein, in denen bestehende Betreuungsverträge angepasst werden können. Bei der BGW läuft sie bis zum 31. Mai 2027.

Fragen Sie deshalb Ihren Träger, seit wann die neue DGUV Vorschrift 2 bei Ihnen gilt und in welcher Fassung. Die Träger dürfen an einigen Stellen eigene Werte einsetzen, der Mustertext gibt dort nur den Rahmen vor.

Was ändert sich mit der neuen DGUV Vorschrift 2?

Vier Änderungen sind für die Praxis wichtig: die Beschäftigtengrenze für die vereinfachte Betreuung, die digitale Betreuung, die Mindestanteile von Fachkraft und Betriebsarzt sowie der Jahresbericht. Anbei ein Überblick:

RegelungBisherNeue Fassung
Vereinfachte Betreuung nach Anlage 1bis 10 Beschäftigtebis 20 Beschäftigte
Digitale Betreuungohne Regelungbis zu ein Drittel der Leistungen, nach Erstbegehung; der Mustertext erlaubt den Trägern eine Öffnung bis 50 Prozent
Mindestanteil je Leistungserbringer an der Grundbetreuung20 Prozent, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem und Jahreinheitlich 20 Prozent, ohne Mindestwert in Stunden
Jahresbericht von Fachkraft und BetriebsarztBericht über die Tätigkeitzusätzlich Nachweis der Fortbildungen; für bestehende Verträge setzt der Träger eine Übergangsfrist, bei der BGHM bis Ende 2027

Die Schwelle liegt bei 20 statt 10 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten fallen in die vereinfachte Betreuung nach Anlage 1 (§ 2 Abs. 2). Bei mehr als 20 Beschäftigten gelten die festen Einsatzzeiten nach Anlage 2 (§ 2 Abs. 3).

Betreuung darf teilweise digital laufen. Präsenz bleibt der Grundsatz. Bis zu einem Drittel der Leistungen darf per Telefon oder Video erbracht werden, wenn die Fachkraft den Betrieb aus einer Erstbegehung kennt (§ 6 Abs. 2). Mehr dazu im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Der Mindestanteil ist einheitlich 20 Prozent. Schon bisher standen Fachkraft und Betriebsarzt jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung zu, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Dieser Mindestwert in Stunden ist entfallen. Die Gesamtstunden ändern sich nicht, nur der Spielraum bei der Aufteilung wird größer.

Der Jahresbericht muss Fortbildungen nachweisen. Fachkraft und Betriebsarzt berichten Ihnen regelmäßig über ihre Arbeit. Neu ist, dass der Bericht ihre Fortbildungen belegen muss (§ 5 Satz 3). Für bestehende Verträge setzt der Träger eine Übergangsfrist von etwa drei Jahren (§ 7 Abs. 3). Bei der BGHM gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028 für Verträge, die vor dem 1. Januar 2025 geschlossen wurden.

Neu ist auch der Aufbau: Die Vorschrift enthält nur noch den verbindlichen Teil mit Paragrafen und Anlagen, die früheren erläuternden Anhänge sind entfallen. Die Erläuterungen dazu stehen in der DGUV Regel 100-002 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”, Ausgabe November 2024. Wann die DGUV Regel bei Ihrem Träger veröffentlicht wird, hängt vom jeweiligen Träger ab.

Was gilt bis 20 Beschäftigte?

Kleine Betriebe haben keine festen Stundenzahlen. Die Betreuung nach Anlage 1 besteht aus zwei Teilen: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung aus besonderem Anlass.

Die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung wird wiederholt, wenn sich die Arbeitsbedingungen maßgeblich ändern, spätestens aber nach einer festen Frist. Die Frist legt Ihr Träger fest. Der Mustertext gibt ihm eine Orientierung: höchstens ein Jahr in Betreuungsgruppe I, drei Jahre in Gruppe II, fünf Jahre in Gruppe III.

Anlässe für den zweiten Teil sind zum Beispiel neue Arbeitsverfahren, neue Arbeitsmittel mit höherem Gefährdungspotenzial, der Umbau von Betriebsanlagen oder die Untersuchung eines Unfalls.

Wie Teilzeitkräfte bei der Schwelle zählen

Für den Schwellenwert zählt der Jahresdurchschnitt. Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet (§ 2 Abs. 5): bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber mit 1,0.

Ein Betrieb beschäftigt 24 Personen: 16 in Vollzeit und 8 mit höchstens 20 Wochenstunden. Für die Beschäftigtengrenze zählen sie zusammen als 20 Beschäftigte. Damit gilt weiterhin die Betreuung nach Anlage 1. Die Vorschrift spricht von „mehr als 20″. Ergibt die Rechnung 20,5, ist das mehr als 20, und dann gilt Anlage 2.

Was gilt bei mehr als 20 Beschäftigten?

Bei mehr als 20 Beschäftigten besteht die Betreuung aus zwei Teilen: Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf.

Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung richten sich nach der Betreuungsgruppe. Welche Gruppe für Ihren Betrieb gilt, hängt von seiner Betriebsart ab. Die Zuordnung finden Sie über den Wirtschaftszweig-Schlüssel (WZ 2008) in Anlage 2 Abschnitt IV.

BetreuungsgruppeEinsatzzeit je Beschäftigtem und JahrBeispiele
Gruppe I2,5 StundenGießereien, Holzeinschlag
Gruppe II1,5 StundenMaschinenbau, Tischlereien
Gruppe III0,5 StundenGroßhandel

Die Stunden gelten als Summe für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Auf jeden von beiden entfallen mindestens 20 Prozent (Anlage 2 Abschnitt II). Wegezeiten bleiben außen vor (Anlage 2 Abschnitt I).

Betriebsspezifische Betreuung

Der zweite Teil hat keine festen Stunden. Den Bedarf ermitteln Sie selbst und lassen sich dabei von Fachkraft und Betriebsarzt beraten (Anlage 2 Abschnitt III). Hierher gehört alles, was über den Standard der Branche hinausgeht, etwa besondere Gefährdungen oder ein größerer Umbau.

Auch die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört in diesen Teil. Diese Stunden kommen zur Grundbetreuung hinzu. Die Beratung darüber, welche Vorsorge Ihr Betrieb braucht, kann dagegen Teil der Grundbetreuung sein.

Wie werden die Betreuungszeiten berechnet? Ein Rechenbeispiel

Ein Maschinenbaubetrieb bei Ingolstadt, 35 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt, Betreuungsgruppe II.

SchrittRechnungErgebnis
Grundbetreuung im Jahr35 × 1,5 Stunden52,5 Stunden
Mindestanteil Fachkraft20 Prozent von 52,510,5 Stunden
Mindestanteil Betriebsarzt20 Prozent von 52,510,5 Stunden
Frei aufteilbar52,5 − 2131,5 Stunden
Höchstens digital (ein Drittel der Grundbetreuung)ein Drittel von 52,517,5 Stunden

52,5 Stunden sind gut sechs Arbeitstage im Jahr, verteilt auf zwei Personen. Wie Sie die 31,5 freien Stunden aufteilen, vereinbaren Sie mit Fachkraft und Betriebsarzt. Die Aufteilung richtet sich nach den Gefährdungen im Betrieb.

Die Grundbetreuung für Ihren eigenen Betrieb können Sie mit dem Rechner auf unserer Kostenseite abschätzen.

Dazu kommt der betriebsspezifische Teil. Planen Sie im selben Jahr eine neue Fertigungslinie, entsteht dort zusätzlicher Bedarf. Den zusätzlichen Betreuungsbedarf ermitteln Sie gemeinsam mit Fachkraft und Betriebsarzt. Anschließend vereinbaren Sie den Betreuungsumfang.

Bei Teilzeitkräften müssen Sie genauer hinsehen: Die Vorschrift nennt die Teilzeitfaktoren für die Beschäftigtengrenze. Ob diese Faktoren auch bei der Berechnung der Betreuungsstunden gelten, hängt vom Träger ab.

Wofür die Stunden da sind

Anlage 2 setzt für die Grundbetreuung in der Regel eine Begehung voraus und zählt neun Aufgabenfelder auf. Dazu gehören die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen, die Untersuchung von Unfällen und die Beratung der Führungskräfte.

Zu den Aufgabenfeldern gehört auch die Organisation betrieblicher Prozesse. Betriebsarzt und Fachkraft sollen helfen, Abläufe so zu gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit im Tagesgeschäft mitlaufen, statt zusätzlich anzufallen (Aufgabenfeld 4.6).

Wer die Stunden zu Jahresbeginn auf Themen und Termine verteilt, weiß im Voraus, wann die Fachkraft im Haus ist. Die Begehung lässt sich dann mit einer Unterweisung oder einer Beratung am selben Tag verbinden.

Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Die Fachkraft unterstützt den Arbeitgeber, so steht es in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Entscheidungen und die Umsetzung der Maßnahmen liegen weiter beim Betrieb.

Darf die Betreuung digital laufen?

Ja, bis zu einem Drittel der Leistungen, sobald die Fachkraft den Betrieb aus einer Erstbegehung kennt. § 6 Abs. 2 der Vorschrift knüpft die Betreuung per Video oder Telefon an diese Bedingungen.

Die Erstbegehung findet vor Ort statt. Erst wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind, dürfen Abstimmungen oder die Beratung der Geschäftsführung digital laufen. Das spart Anfahrten, die ohnehin als Wegezeit gelten.

Der digitale Anteil ist auf ein Drittel der Leistungen begrenzt. Der Mustertext erlaubt den Trägern, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent zuzulassen. BG RCI und BGW haben diese Öffnung übernommen, BGHM und VBG bleiben beim Drittel. Die Grenze gilt getrennt für die Grundbetreuung und für die betriebsspezifische Betreuung.

Geschäftsführer im Videogespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Hintergrund die Werkstatt des Betriebs

Was ist das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell ist die alternative Betreuung nach Anlage 3: Sie übernehmen als Unternehmer einen Teil der Betreuung selbst und ziehen Fachkraft und Betriebsarzt bei besonderen Anlässen hinzu. Der Mustertext lässt es bis höchstens 50 Beschäftigte zu, wenn Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind (§ 2 Abs. 4). Welche Grenzen und Qualifizierungen gelten, legt Ihr Träger fest. Für Betriebe bis 20 Beschäftigte sieht der Mustertext zusätzlich das Kompetenzzentrenmodell vor (Anlage 4), das nicht jeder Träger anbietet.

Wie das Modell abläuft, was die großen Träger anbieten und wann die Regelbetreuung die bessere Wahl sein kann, erklärt der Artikel Unternehmermodell oder Regelbetreuung.

Was Sie bei externer Betreuung einkaufen

Wenn Sie die sicherheitstechnische Betreuung extern vergeben, kaufen Sie genau diese Stunden ein: den Anteil der Fachkraft an der Grundbetreuung. Dazu kommt der betriebsspezifische Teil, den Sie mit der Fachkraft ermitteln.

Mehr zur externen Fachkraft finden Sie auf der Seite Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Preise unter Kosten. Steht bei Ihnen zuerst die Gefährdungsbeurteilung an, finden Sie mehr dazu unter Gefährdungsbeurteilung.

Was Sie jetzt prüfen sollten

Mit sechs Fragen lässt sich die Qualität der eigenen Betreuung einordnen:

  1. Träger und Fassung: Welche DGUV Vorschrift 2 gilt für Ihren Betrieb, und seit wann?
  2. Beschäftigtenzahl: Sind Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt? Liegt die so berechnete Beschäftigtenzahl bei höchstens 20 oder darüber?
  3. Betreuungsvereinbarung: Stehen Fachkraft, Betriebsarzt und ihre Aufgaben nachvollziehbar darin?
  4. Gefährdungsbeurteilung: Bildet sie die tatsächlichen Tätigkeiten und die letzten Veränderungen ab?
  5. Betreuungsumfang: Sind bei Anlage 2 Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil getrennt ermittelt?
  6. Berichte: Liegen die Jahresberichte vor, und wissen Ihre Beschäftigten, wer für die Betreuung ansprechbar ist?

Checkliste zur DGUV Vorschrift 2 herunterladen (PDF)

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Ab wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2?

Je Unfallversicherungsträger ab einem eigenen Datum, am ersten Tag des Monats nach der Veröffentlichung. Die BGHM hat sie zum 1. April 2025 in Kraft gesetzt, die BGN zum 1. Januar 2026, die BG BAU zum 1. Januar 2027. Fragen Sie Ihren Träger, welche Fassung für Sie gilt.

Was ist die Grundbetreuung?

Der feste Teil der Betreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Die Einsatzzeit ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe. Sie beträgt 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, als Summe für Fachkraft und Betriebsarzt. Daneben steht die betriebsspezifische Betreuung ohne feste Stunden.

Gilt die DGUV Vorschrift 2 auch für ein kleines Büro?

Ja. Die Pflicht, Fachkraft und Betriebsarzt zu bestellen, gilt nach § 2 und § 5 ASiG für jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten. Ein Büro mit bis zu 20 Beschäftigten fällt in Anlage 1: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung aus besonderem Anlass, ohne feste Stundenzahl.

Was passiert mit meinem bestehenden Betreuungsvertrag?

Er gilt weiter. Einige Träger räumen eine Frist ein, um bestehende Verträge an die neue Fassung anzupassen. Bei der BGW läuft diese Frist bis zum 31. Mai 2027. Für den Fortbildungsnachweis im Jahresbericht gelten bei Altverträgen eigene Termine, bei der BGHM der 1. Januar 2028. Prüfen Sie, ob Modell und Beschäftigtenzahl im Vertrag noch zu Ihrem Betrieb passen.

Quellen

Stand: September 2026. Verbindlich ist die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.

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