Ratgeber

Leiterprüfung nach DGUV: Wie oft Leitern geprüft werden, wer prüft und was dazugehört

Prüfer kontrolliert in einer Werkstatt die Fußkappen einer Stehleiter

Eine Montageleiter, die täglich im Transporter mitfährt, und ein Tritt im Archiv brauchen nicht unbedingt dieselbe Prüffrist. Wie oft Leitern und Tritte geprüft werden, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung nicht pauschal vor. Sie legen die Frist als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, und die DGUV Information 208-016 empfiehlt mindestens eine Prüfung im Jahr. Dazu kommt die Kontrolle vor jeder Benutzung.

Ist die Leiterprüfung Pflicht?

Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Werden sie so beansprucht, dass Schäden Beschäftigte gefährden können, verlangt § 14 Abs. 2 BetrSichV wiederkehrende Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person. Art, Umfang und Fristen legen Sie nach § 3 Abs. 6 BetrSichV in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ in der Ausgabe August 2022. Verbindlicher ist die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ (Dezember 2018). Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV in ihrem Anwendungsbereich erfüllt sind.

Ist die Leiter das richtige Arbeitsmittel?

Als hoch gelegener Arbeitsplatz ist die Leiter nach Anhang 1 Nr. 3.1.4 BetrSichV nur unter zwei Bedingungen zulässig. Erstens: Ein sichereres Arbeitsmittel ist wegen geringer Gefährdung und kurzer Dauer nicht verhältnismäßig. Zweitens: Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeit sicher ausgeführt werden kann. Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen kommen deshalb zuerst in Betracht.

Die TRBS 2121 Teil 2 nennt dafür konkrete Grenzen:

  • Bis 2 Meter Standhöhe ist die Leiter als Arbeitsplatz unter diesen Bedingungen zulässig.
  • Zwischen 2 und 5 Metern ist sie nur für zeitweilige Arbeiten zulässig, also höchstens zwei Stunden je Schicht, zum Beispiel Wartung, Inspektion oder Montage.
  • Der Beschäftigte steht mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform. Auf Sprossen darf nur in begründeten Ausnahmefällen gearbeitet werden, die in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sind.
  • Der Standplatz liegt höchstens 5 Meter über der Aufstellfläche.
  • Im Freien wird bei starkem oder böigem Wind, Vereisung oder Schneeglätte nicht mit der Arbeit begonnen.

Bei dieser Frage helfen auch die Prüfergebnisse. Sind die Leitern nummeriert und in einem Kontrollbuch erfasst, wird über mehrere Prüfungen sichtbar, welche Leiter wiederholt Mängel hat. Dann lohnt ein Blick auf den Einsatzort: den Boden, den Transportweg, die Art der Arbeit. Steht dieselbe Leiter regelmäßig für längere Arbeiten im Einsatz, kommt dort ein Podest oder eine Arbeitsbühne in Betracht.

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Es gibt vier Anlässe:

ArtWerWannWas folgt
Kontrolle vor der Benutzungwer die Leiter benutzt, fachkundig durch Inaugenscheinnahmevor jeder VerwendungMängel an die Vorgesetzten melden, eine mangelhafte Leiter nicht benutzen
Wiederkehrende Prüfungbefähigte Person nach TRBS 1203nach den Betriebsverhältnissen, empfohlen mindestens jährlichSicht- und Funktionsprüfung, Ergebnis aufzeichnen
Überprüfung nach Instandsetzungfachkundig nach TRBS 2121 Teil 2, die DGUV Information 208-016 nennt hier die befähigte Personvor der nächsten Verwendungerst danach wieder freigeben
Außerordentliche Prüfungbefähigte Personnach außergewöhnlichen Ereignissenerst danach wieder benutzen

Außergewöhnliche Ereignisse sind nach § 14 Abs. 3 BetrSichV insbesondere Unfälle, längere Zeiträume ohne Benutzung oder Naturereignisse. Die umgestürzte Leiter und der Tritt, der ein Jahr im Keller stand, werden vor dem nächsten Einsatz geprüft.

Für die Frist der wiederkehrenden Prüfung nennt die DGUV Information 208-016 drei Maßstäbe: die Häufigkeit der Benutzung, die Beanspruchung dabei und die Mängel aus früheren Prüfungen, nach Zahl und Schwere. Daraus können sich für verschiedene Leitern unterschiedliche Fristen ergeben.

Laut KomNet, dem Beratungsdienst der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen, können Sie die Fristen des Herstellers übernehmen oder auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung davon abweichen, kürzer oder länger. Eine längere Frist müssen Sie ausreichend begründen, und die Leiter muss bis zur nächsten Prüfung sicher bleiben.

Wer darf Leitern prüfen?

Die Person, die Ihre Leitern prüft, wählen Sie selbst aus, und Sie legen ihre Anforderungen aufgabenbezogen fest. Den Rahmen gibt die Technische Regel TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“: eine technische Berufsausbildung oder eine andere geeignete technische Qualifikation, Berufserfahrung, eine zeitnahe Tätigkeit im Prüfbereich und Weiterbildung. Bei der Prüfung unterliegt die Person keinen fachlichen Weisungen des Arbeitgebers (§ 14 Abs. 6 BetrSichV).

Ein externer Prüfdienst ist dafür nicht nötig. Auch eigene Beschäftigte kommen infrage, zum Beispiel aus der Haustechnik, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bietet ein kostenloses Online-Training und eine Leiter-Check-App an, beide auch für Nichtmitglieder. Das Zertifikat des Trainings weist die Kenntnisse für die Prüfung tragbarer Leitern und Tritte nach. Ausbildung und Erfahrung nach TRBS 1203 müssen die Prüfenden zusätzlich haben.

Was bei der Leiterprüfung geprüft wird

Geprüft wird, ob Bauteile verschlissen, verformt oder zerstört sind, ob Teile fehlen und ob die Verbindungen funktionieren. Die Checkliste in Anhang 2 der DGUV Information 208-016 führt das weiter aus. Zu den Prüfpunkten gehört, ob

  • Holme und Schenkel verbogen, verdreht, gerissen oder korrodiert sind
  • Nieten, Schrauben und Bolzen fehlen oder lose sind
  • Sprossen und Stufen fehlen, lose oder stark abgenutzt sind
  • Gelenke, Spreizsicherungen und Querstreben intakt sind
  • Leiterfüße, Fußkappen und Rollen vorhanden und in Ordnung sind
  • die Leiter frei von Schmutz, Farbe, Öl oder Fett ist
  • die Sicherheitskennzeichnung lesbar und vollständig ist

Die DGUV empfiehlt, alle Leitern und Tritte zu nummerieren und die ausgefüllten Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen. So fällt es auf, wenn eine Leiter bei der Prüfung fehlt.

Was mit beschädigten Leitern passiert

Eine Leiter mit sicherheitsrelevanten Mängeln nehmen Sie aus dem Verkehr und bewahren sie so auf, dass niemand sie bis zur Reparatur oder Entsorgung benutzt. Kleine Instandsetzungen dürfen Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten selbst durchführen: neue Leiterfüße einsetzen oder einschraubbare Sprossen tauschen.

Gebrochene Holme mit Bandagen zu umwickeln, ist nicht zulässig. Ersatzsprossen müssen von derselben Art sein. Größere Instandsetzungen wie Schweißen oder das Einbördeln von Sprossen sollten Fachbetriebe oder der Hersteller übernehmen.

Was nach der Prüfung vorliegen muss

Jede Prüfung wird aufgezeichnet. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV enthält die Aufzeichnung Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der befähigten Person, bei rein elektronisch übermittelten Dokumenten deren elektronische Signatur. Sie wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Als Prüfprotokoll kann die Checkliste aus Anhang 2 dienen, mit Datum und Unterschrift sowie Monat und Jahr der nächsten Prüfung.

Wird eine Leiter an wechselnden Orten eingesetzt, muss dort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen, zum Beispiel bei der Leiter des Servicetechnikers im Kundenbetrieb. Eine beschriftete Prüfplakette kann an der Leiter zeigen, wann die nächste Prüfung fällig ist. Die Aufzeichnung bleibt trotzdem Pflicht.

Was kostet eine Leiterprüfung?

Den Aufwand bestimmen unter anderem die Zahl der Leitern und Tritte, die Zahl der Standorte und die Frage, ob es ein aktuelles Verzeichnis gibt. Fehlt es, kommt die Bestandsaufnahme hinzu. Fragen Sie bei einem Angebot nach, ob die Leitern nummeriert, ggf. mit genauer Ortsangabe vorliegend sind und ob sie in einem Kontrollbuch erfasst werden und ob ausgesonderte Leitern gekennzeichnet werden.

Im selben Betrieb können Regale und ortsveränderliche elektrische Geräte ebenfalls prüfpflichtig sein. Einen Überblick gibt die Seite Regalprüfung und Leiterprüfung. Zur laufenden Betreuung lesen Sie die Seite Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Häufige Fragen

Muss die Leiterprüfung jedes Jahr stattfinden?

Eine pauschale gesetzliche Jahresfrist gibt es nicht. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt die jährliche Prüfung. Wer eine längere Frist wählt, begründet das in der Gefährdungsbeurteilung.

Gelten für Tritte dieselben Regeln wie für Leitern?

Ja. Die DGUV Information 208-016 behandelt Leitern und Tritte gemeinsam. Ortsfeste Steigleitern sind dort nicht erfasst, Hinweise zu ihnen enthält die DGUV Information 208-032.

Darf ich eine Leiter mit kleinen Schäden weiter benutzen?

Nicht, wenn der Schaden die Sicherheit beeinträchtigt. Dann darf sie bis zur fachgerechten Instandsetzung nicht verwendet werden.

Quellen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 3 Abs. 6, § 14 Abs. 2, 3, 6 und 7 und Anhang 1 Nr. 3.1.4, zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 18.12.2025
  • TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“, Ausgabe Dezember 2018, Nr. 4.2.4, 4.3 und 5
  • TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ und TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, Ausgabe März 2019, Stand 14.01.2022
  • DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“, Ausgabe August 2022, Abschnitte 2, 6, 7 und Anhang 2
  • KomNet Dialog 43179 „Muss eine Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen?“, komnet.nrw.de
  • BGHW, „Clever prüfen mit der BGHW-App Leiter-Check“, 12.06.2024

Stand: Oktober 2026.

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