LEISTUNGEN

Unterweisungen.
Durchgeführt und dokumentiert.

Jeder Beschäftigte muss unterwiesen werden, bevor er die Arbeit aufnimmt, und danach regelmäßig. Wir übernehmen die Unterweisungen in Ihrem Betrieb und halten fest, wer wann woran teilgenommen hat.

Kostenloses Erstgespräch

UNTERWEISUNGSPFLICHT

Wann unterwiesen werden muss.

§ 12 ArbSchG

Nach § 12 ArbSchG muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten während der Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen.

Wann

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln und bei neuer Technologie. Sie muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und regelmäßig wiederholt werden.

§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

Eine feste Wiederholungsfrist steht nicht im Arbeitsschutzgesetz. Sie ergibt sich aus § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

§ 29 JArbSchG

Für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG ein kürzerer Abstand, mindestens halbjährlich.

LEISTUNGSUMFANG

Was wir übernehmen.

Unterweisungen vor Ort, remote oder hybrid

Inhalte abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Gefährdungssituation

Nachweis mit Datum und Teilnehmerliste

Erinnerung, wenn die nächste Unterweisung fällig ist

WIE WIR UNTERWEISEN

Vor Ort, remote oder hybrid.

Wo es sinnvoll ist, findet die Unterweisung remote statt,

ansonsten sind wir der festen Überzeugung, dass eine wirksame Unterweisung an dem Ort des Geschehens erfolgen muss, also an der Maschine und am Arbeitsplatz. Was sich allgemein vermitteln lässt, geht auch online. Das spart Zeit und Kosten. Unterweisungen können Teil der laufenden Betreuung sein, siehe Kosten und Pakete.

ABLAUF

Wie eine Unterweisung entsteht.

01

Inhalte festlegen

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

02

Durchführen

Vor Ort, remote oder hybrid, je nach Thema und Einstufung.

03

Dokumentieren

Sie erhalten den Nachweis und wissen, wann die nächste fällig ist.

Unterweisungen abgeben.

Sagen Sie uns, wie viele Beschäftigte zu unterweisen sind und woran sie arbeiten. Wir sagen Ihnen, was nötig ist.

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