LEISTUNGEN

Gefährdungs­beurteilung.
Erfassen, bewerten, dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alles andere im Arbeitsschutz. Wir erfassen die Gefährdungen in Ihrem Betrieb, bewerten sie und halten die Maßnahmen so fest, dass sie im Ernstfall Bestand haben.

Kostenloses Erstgespräch

RECHTSGRUNDLAGE

Wozu Sie verpflichtet sind.

§ 5 Abs. 1 ArbSchG

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind.

Zweck

Zweck der Beurteilung ist es, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln.

§ 5 Abs. 3

Absatz 3 nennt, woraus sich eine Gefährdung insbesondere ergeben kann.

Unsere Rolle

Wir analysieren, erfassen und bewerten Ihre Arbeitssysteme gemeinsam mit Ihnen und leiten daraus die Maßnahmen ab. Daraus ergeben sich auch Art, Umfang und Fristen der Betriebsmittelprüfungen.

LEISTUNGSUMFANG

Was wir übernehmen.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Betriebsanweisungen

Rechtssichere Dokumentation und nachvollziehbare Dokumentenstruktur

PSYCHISCHE BELASTUNGEN

Der Teil, der oft fehlt.

Psychische Belastungen gehören zur Gefährdungsbeurteilung dazu. In vielen Betrieben ist genau dieser Teil nicht erfasst.

Wir gehen ihn strukturiert an, ohne dass daraus ein eigenes Projekt wird.

Die Rechtsgrundlage steht in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Der Absatz zählt auf, woraus sich eine Gefährdung ergeben kann, und nennt dort ausdrücklich die psychischen Belastungen bei der Arbeit.

ABLAUF

Wie wir vorgehen.

01

Begehung und Bestandsaufnahme

Wir sehen uns die Arbeitsplätze an und sichten, was bereits dokumentiert ist, und erstellen gemeinsam einen Integrationsplan.

02

Bewerten und Maßnahmen festlegen

Jede Gefährdung und jede Belastung wird bewertet, erhält eine Maßnahme und eine Frist.

03

Dokumentieren und fortschreiben

Ändert sich etwas im Betrieb, wird die Beurteilung angepasst. Bei laufender Betreuung übernehmen wir das mit, siehe Kosten und Pakete.

Sehen, wo Ihr Betrieb steht.

Im Erstgespräch klären wir, was vorhanden ist und was fehlt.

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