LEISTUNGEN

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bestellt, betreut, dokumentiert.

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen diese Rolle für Ihren Betrieb, mit festen Terminen und einem Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt. Sitz in Großmehring bei Ingolstadt, vor Ort in Bayern und bundesweit.

Kostenloses Erstgespräch

Rechtsgrundlage

Wann Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit brauchen.

ASiG

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Zum Schutz ihrer Beschäftigten und deren Arbeitskraft.

DGUV Vorschrift 2

Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Branche und Betriebsgröße. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, zeigt unser Rechner.

Intern oder extern

Ob Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft oder SiFa genannt, anstellen oder als externe SiFa bestellen, steht Ihnen frei. Beides hat Vorteile. Wenn Sie die Fachkraft im eigenen Haus aufbauen wollen: SiFa-Ausbildung.

Verantwortung

Die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Arbeitgeber. Aber mit der richtigen SiFa an der Seite minimieren Sie Risiken und gewinnen Rechts- und Betriebssicherheit.

Leistungsumfang

Was zur Betreuung gehört.

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Begehungen vor Ort, mit Protokoll, auf Wunsch mit Regal- und Leiterprüfung

Beratung bei gesetzlichen Pflichten und darüber hinaus

Ansprechpartner bei Fragen zwischen den Terminen

Warum extern

Was eine externe Fachkraft besser kann.

Aktuell statt nebenbei

Vorschriften ändern sich laufend. Wer Arbeitsschutz täglich macht, kennt den Stand. Wer ihn nebenher mitmacht, hinkt hinterher.

Günstiger als eine eigene Stelle

Richtig eingesetzt ist eine externe Betreuung günstiger als eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist genau im Umfang da, den Ihr Betrieb tatsächlich braucht. Was die Betreuung kostet, steht bei den Kosten und Paketen.

Der Blick von außen

Eingefahrene Abläufe sieht im eigenen Betrieb irgendwann niemand mehr. Wer von außen kommt, sieht sie beim ersten Rundgang.

Ablauf

Wie die Betreuung startet.

01

Erstgespräch und Bestandsaufnahme

Wir sehen uns an, was vorhanden ist: Betriebsgröße, Tätigkeiten und die Unterlagen, die schon da sind, allen voran die Gefährdungsbeurteilung.

02

Bestellung und Einsatzzeit

Sie bestellen uns schriftlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung plus betriebsspezifischer Teil, abhängig von Branche und Betriebsgröße.

03

Begehung und laufende Betreuung

Erste Begehung vor Ort, danach feste Termine über das Jahr. Sie wissen, wann wir kommen und was ansteht.

Klären, was Ihr Betrieb braucht.

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihren Betrieb an und Sie erfahren, welcher Betreuungsumfang nötig ist.

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