LEISTUNGEN

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bestellt, betreut, dokumentiert.

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen diese Rolle für Ihren Betrieb, mit festen Terminen und einem Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Kostenloses Erstgespräch

Rechtsgrundlage

Wann Sie eine Fachkraft brauchen.

ASiG

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Zum Schutz ihrer Beschäftigten und deren Arbeitskraft.

DGUV Vorschrift 2

Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Branche und Betriebsgröße.

Freie Wahl

Ob die Fachkraft angestellt oder extern ist, steht Ihnen frei. Beides ist möglich - beides hat Vorteile. Wenn Sie die Fachkraft im eigenen Haus aufbauen wollen: SiFa-Ausbildung.

Verantwortung

Die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Arbeitgeber. Aber mit der richtigen SiFa an der Seite minimiert man Risiken.

Leistungsumfang

Was zur Betreuung gehört.

Regelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Begehungen vor Ort, mit Protokoll

Beratung bei gesetzlichen Pflichten und darüber hinaus

Ansprechpartner bei Fragen zwischen den Terminen

Warum extern

Was eine externe Fachkraft besser kann.

Aktuell statt nebenbei

Vorschriften ändern sich laufend. Wer Arbeitsschutz täglich macht, kennt den Stand. Wer ihn nebenher mitmacht, hinkt hinterher.

Günstiger als eine eigene Stelle

Richtig eingesetzt ist eine externe Betreuung günstiger als eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist genau im Umfang da, den Ihr Betrieb tatsächlich braucht. Was die Betreuung kostet, steht bei den Kosten und Paketen.

Der Blick von außen

Eingefahrene Abläufe sieht im eigenen Betrieb irgendwann niemand mehr. Wer von außen kommt, sieht sie beim ersten Rundgang.

Ablauf

Wie die Betreuung startet.

01

Erstgespräch und Bestandsaufnahme

Wir sehen uns an, was vorhanden ist: Betriebsgröße, Tätigkeiten und die Unterlagen, die schon da sind.

02

Bestellung und Einsatzzeit

Sie bestellen uns schriftlich als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2.

03

Begehung und laufende Betreuung

Erste Begehung vor Ort, danach feste Termine über das Jahr. Sie wissen, wann wir kommen und was ansteht.

Klären, was Ihr Betrieb braucht.

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihren Betrieb an und Sie erfahren, welcher Betreuungsumfang nötig ist.

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