Kosten
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei den Betreuungszeiten orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV. Was Sie zahlen, hängt von der Zahl Ihrer Mitarbeitenden ab, von Ihrer Branche mit ihrer Gefährdungsklasse und vom gewünschten Leistungsumfang.
Was den Preis bestimmt
Anzahl der Mitarbeitenden
Branche und Gefährdungsklasse
Gewünschter Leistungsumfang
Die abgebildeten Preise sind Orientierungswerte und bilden die untere Grenze. Das verbindliche Angebot erarbeiten und erstellen wir nach dem Erstgespräch.
Drei Pakete, ein Preis pro Mitarbeitendem.
Basis: SiFa
ab 2,50 €pro Mitarbeitendem und Monat
Der Fokus liegt auf den gesetzlichen Pflichten nach ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung, führen gemeinsam Betriebsbegehungen durch und kümmern uns um die Themen, die zur Absicherung nötig sind.
Für wenBetriebe, die im Arbeitsschutz schon zu Hause sind und bei den Grundlagen Unterstützung brauchen.
Standard: SiFa + Administration
ab 3,50 €pro Mitarbeitendem und Monat
Zusätzlich übernehmen wir die Administration: Wir erstellen die notwendigen Nachweise gemeinsam mit Ihnen und begleiten bis zur Umsetzung. Je nach Betrieb einschließlich der Prüfung von Leitern, Tritten, Regalen und ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3.
Für wenBetriebe, die für ihre Leute mehr wollen als das gesetzliche Minimum.
Premium: SiFa + Administration + Umsetzung
ab 5,50 €pro Mitarbeitendem und Monat
Wir beraten, erstellen die Dokumente unterschriftsreif, unterweisen Ihre Mitarbeitenden und sorgen für die Umsetzung der Maßnahmen. Einschließlich der Steuerung angrenzender Dienstleister. Alles aus einer Hand.
Für wenBetriebe, die sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und den Arbeitsschutz als wichtigen, ganzheitlichen Block abgeben wollen, um den Fokus richtig zu setzen.
Prozessberatung
Der Schlüssel zu effizienten Abläufen ist die gründliche Prozessanalyse. Prozesse, die nicht verzahnt sind, bergen Risiken bei Kosten und Effizienz. Wo und wie wir dabei arbeiten, steht im Ansatz auf der Seite zur Prozessoptimierung.
AbrechnungTagessätze, projektabhängig. Dieses Angebot lässt sich nicht pro Mitarbeitendem abrechnen und steht deshalb neben den Paketen.
Was kostet das für Ihren Betrieb?
Jahresdurchschnitt, Teilzeitkräfte zählen gestaffelt.
Häufige Fragen zu den Einsatzzeiten
Wie viele Stunden schreibt die DGUV Vorschrift 2 vor?
Für die Grundbetreuung: die Zahl Ihrer Beschäftigten mal dem Faktor Ihrer Betreuungsgruppe. Gruppe I 2,5 Stunden, Gruppe II 1,5 Stunden, Gruppe III 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. So steht es in Anlage 2, Abschnitt II.
Dazu kommt der betriebsspezifische Teil der Betreuung nach Abschnitt III. Der steht in keiner Tabelle. Was dort nötig ist, ermittelt der Unternehmer selbst und lässt sich dabei von Fachkraft und Betriebsarzt beraten.
Wie teilt sich die Zeit zwischen Fachkraft und Betriebsarzt?
Die Stunden aus der Tabelle sind Summenwerte für beide zusammen. Vorgeschrieben ist nur, dass auf jeden von beiden mindestens 20 Prozent entfallen. Wie der Rest aufgeteilt wird, vereinbaren Sie mit uns und Ihrem Betriebsarzt.
Zwei Dinge zählen nicht mit: Wegezeiten sind keine Einsatzzeiten, und die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört nicht zur Grundbetreuung, sondern zum betriebsspezifischen Teil.
Was gilt für Betriebe bis 20 Beschäftigte?
Für sie gilt Anlage 1 statt Anlage 2, und dort gibt es keine festen Einsatzzeiten. Stattdessen: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung. Der Umfang richtet sich nach dem Bedarf, nicht nach einer Stundentabelle.
Möglich ist auch ein alternatives Betreuungsmodell: das Unternehmermodell oder die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum. Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer aktiv im Betrieb eingebunden sind. Die Obergrenzen dafür setzt Ihr Unfallversicherungsträger.
Woher weiß ich meine Betreuungsgruppe?
Sie hängt an der Betriebsart, verschlüsselt im WZ-Code. Die Zuordnung steht in Anlage 2, Abschnitt IV, und die maßgebliche Liste führt jeder Unfallversicherungsträger für seine Mitglieder. Der Rechner nimmt die übliche Zuordnung Ihrer Branche und zeigt sie im Ergebnis an.
Manche Branchen verteilen sich auf zwei Gruppen. Im Bau steht der Hochbau in Gruppe I, der Straßenbau in Gruppe II. Wenn Sie Ihre Gruppe kennen, tragen Sie sie im Rechner selbst ein. Wenn nicht, sehen wir sie uns im Erstgespräch gemeinsam an.
Zählen Teilzeitkräfte voll?
Für die Frage, ob Ihr Betrieb über oder unter der Schwelle von 20 liegt, nicht. Nach § 2 Absatz 5 zählen Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Wochenstunden mit 0,75 und darüber mit 1,0. Maßgeblich sind die Jahresdurchschnittszahlen.